Allgemeine Geschäftsbedingungen

UCHITOMI SA – ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN (gültig ab 20. Juli 2021)

1. ALLGEMEINES

1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die AGB) legen die Modalitäten des Abschlusses und die Bedingungen der Kaufverträge fest. Verkaufsverträge), die zwischen Uchitomi SA, einer Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht mit Sitz in 13-15, rue Ferrier, 1202, Genf, eingetragen unter der Nr.: (1), (2), (3), (4), (5), (6) und (7) geschlossen wurden.o IDE CHE-107.336.890 (Uchitomi) und andererseits mit jedem seiner Kunden (die Kunden; Uchitomi und die Kunden zusammen die Parteien und einzeln eine Partei) in Bezug auf die von Uchitomi verkauften Produkte (die Produkte).

1.2. Die AGB gelten, vorbehaltlich anders lautender schriftlicher Vereinbarungen, für jeden Verkauf von Produkten, insbesondere für die folgenden Verkäufe:

  • Verkauf von Produkten in einem der physischen Geschäfte von Uchitomi;
  • Verkauf von Produkten über den Bestellservice auf der Uchitomi Webseite(uchitomi.ch), per E-Mail oder Telefon, wobei die Produkte bezahlt und in einem der Geschäfte von Uchitomi abgeholt werden (Pick-up Service) ( Verkäufe mit Abholung im Geschäft);
  • Verkauf von Produkten, insbesondere über den Bestellservice auf der Uchitomi Webseite(uchitomishop.ch) mit Lieferservice (der Verkauf mit Lieferung).

1.3. Uchitomi behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern oder anzupassen. Die neuen AGB gelten ab dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung auf der Website. Der Kunde ist daher dafür verantwortlich, die Website und die AGB zu lesen, bevor er eine Bestellung aufgibt.

1.4 Uchitomi’s Webseiten uchitomi.ch und uchitomishop.ch sind (eine oder beide oder beide, die Webseite) Gegenstand von Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärungen (https://uchitomishop.ch/politique-de-confidentialite/), die bereits von den Kunden akzeptiert wurden.

A. BESTIMMUNGEN, DIE AUF ALLE KAUFVERTRÄGE ANWENDBAR SIND

Die Bestimmungen dieses Kapitels A gelten für alle Arten von Kaufverträgen. Die besonderen Regeln für Verkäufe mit Selbstabholung und Verkäufe mit Lieferung sind in Kapitel B enthalten.

2. ABSCHLUSS DES KAUFVERTRAGS

2.1. Kaufverträge kommen durch ein Angebot (die Bestellung) eines Kunden und die Annahme dieser Bestellung durch Uchitomi (die Bestätigung) zustande. Die Bestätigung kann in Form einer Bestätigungs-E-Mail oder mündlich erfolgen. Der Bestätigung kann eine Verkaufsdokumentation beigefügt werden (einschließlich Rechnung, Kassenzettel, ein vom Hersteller ausgestelltes Dokument, das sich auf die Herstellergarantie bezieht, wie unten definiert, usw.). Diese Dokumentation gilt als integraler Bestandteil der Bestätigung.

2.2. Die Informationen, die auf der Webseite, in den Mitteilungen von Uchitomi oder in den Geschäften enthalten sind, dienen der Information und sind nicht bindend für Uchitomi. Solche Informationen sind als Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots (einer Bestellung) zu verstehen, die Uchitomi durch eine Bestätigung annehmen kann. Das Ausbleiben einer Antwort von Uchitomi auf eine Bestellung ist nicht als Bestätigung zu verstehen. Uchitomi behält sich in jedem Fall das Recht vor, nach eigenem Ermessen eine Bestellung zu akzeptieren oder abzulehnen.

2.3. Wenn die Bestätigung oder die Verkaufsdokumentation von der Bestellung abweicht, wird davon ausgegangen, dass der Kunde die Bedingungen der Bestätigung akzeptiert, wenn er nicht ausdrücklich widerspricht. (i) sofort, wenn die Bestellung in einem Geschäft oder per Telefon aufgegeben wird, und (ii) innerhalb von 30 Minuten nach Versand der Bestätigung, wenn die Bestätigung per E-Mail versandt wird.

3. VERTRAGSDOKUMENTE

3.1. Der Kaufvertrag besteht aus den folgenden Vertragsdokumenten in absteigender Reihenfolge ihrer Priorität:

  • die Konfirmation;
  • die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen AGB; und
  • den Auftrag;
  • jedes andere Dokument, das durch Verweis in den Kaufvertrag aufgenommen wurde.

3.2. Im Falle von Widersprüchen zwischen Dokumenten unterschiedlicher Hierarchie haben die Bestimmungen und Bedingungen des Dokuments mit der höchsten Priorität Vorrang.

4. VERFÜGBARKEIT DER PRODUKTE

4.1. Uchitomi verpflichtet sich, die Verkaufsverträge nur im Rahmen der verfügbaren Bestände zu erfüllen.

4.2. Im Falle einer vollständigen oder teilweisen Nichtverfügbarkeit eines Produkts wird der Kunde von Uchitomi so schnell wie möglich darüber informiert. Uchitomi haftet nicht für eine solche Nichtverfügbarkeit und kann den Kaufvertrag ganz oder teilweise kündigen, in diesem Fall wird der entsprechende vom Kunden gezahlte Betrag zurückerstattet.

5. PREIS

5.1. Die Preise auf der Webseite und/oder in den Räumlichkeiten von Uchitomi sind in Schweizer Franken ausgedrückt und verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, inklusive Mehrwertsteuer, aber exklusive aller anderen Kosten oder Steuern, insbesondere Liefer- und Verpackungskosten.

5.2. Uchitomi hat das Recht, seine Preise jederzeit zu ändern. In diesem Fall gilt der/die neue(n) Preis(e) für Bestellungen, die nach der Veröffentlichung der Änderung getätigt werden.

6. BEZAHLUNG

6.1. Sofern nicht anders von Uchitomi vereinbart, muss der Kaufpreis spätestens zum Zeitpunkt der Übergabe des Produkts vollständig bezahlt werden.

6.2. In Fällen, in denen Uchitomi eine Zahlung per Rechnung akzeptiert, muss der Kaufpreis spätestens innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist bezahlt werden. Jeder Zahlungsverzug führt automatisch, d.h. ohne dass eine Mahnung oder andere Formalitäten erforderlich sind, zum Verzug des Kunden und zu einem Verzugszins von 5% pro Jahr gemäß den Bestimmungen des Schweizer Obligationenrechts.

6.3. Der Kunde muss mit einer von Uchitomi akzeptierten Zahlungsmethode bezahlen.

6.4. Uchitomi behält sich das Recht vor, die Produkte nicht zu übergeben, wenn der Kaufpreis nicht vollständig im Voraus gemäß den oben genannten Bestimmungen bezahlt wurde oder im Falle einer verspäteten Zahlung einer Rechnung. Der Kunde trägt insbesondere das Risiko, dass die von Uchitomi ausgewählten oder vorbereiteten Produkte während der Bestätigung oder danach verderben. Uchitomi kann die abgelaufenen Produkte entsorgen und die Kosten dafür vom Kunden einfordern.

7. RÜCKGABERECHT

7.1. Der Kunde hat das Recht, das Produkt innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des/der Produkte(s) zurückzusenden, vorausgesetzt, dass (i) es sich nicht um ein verderbliches Produkt (insbesondere ein Lebensmittel) und/oder ein ausverkauftes Produkt handelt, (ii) das Produkt in demselben Zustand zurückgegeben wird, in dem der Kunde es in Besitz genommen hat; und (iii) die Verpackung unversehrt ist. Insbesondere werden beschädigte, verschmutzte, verformte oder abgenutzte Produkte nicht zurückgenommen.

7.2. Im Falle der Rückgabe eines Produktes hat der Kunde ausschließlich Anspruch auf einen Gutschein in Höhe des Preises, den der Kunde für das zurückgegebene Produkt bezahlt hat.

8. PRODUKTE, DIE NICHT DER BESTELLUNG ENTSPRECHEN

8.1. Der Kunde ist verpflichtet, jedes Produkt bei Erhalt zu untersuchen.

8.2. Wenn er feststellt, dass das Produkt nicht mit der Bestellung übereinstimmt, muss er dies Uchitomi unverzüglich schriftlich mitteilen.

8.3. Wenn der Kunde es unterlässt, eine Nichtkonformität gemäß Artikel 8.2 zu melden, wird davon ausgegangen, dass er das gelieferte Produkt vollständig akzeptiert und sich nicht mehr auf eine Nichtkonformität berufen kann, vorbehaltlich eines eventuellen Rückgaberechts (siehe Artikel 7).

8.4. Bei jeder Nichtkonformität, die rechtzeitig angezeigt wird, wird Uchitomi nach eigener Wahl das Produkt durch ein identisches Produkt ersetzen (solange der Vorrat reicht) oder einen Gutschein ausstellen, der den gleichen Wert hat wie der Preis, den der Kunde für das nichtkonforme Produkt bezahlt hat.

9. FEHLERHAFTE PRODUKTE

9.1. IM VOLLEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG LEISTET UCHITOMI PERSÖNLICH KEINE GARANTIE FÜR MÄNGEL JEGLICHER ART, DA ALLE PRODUKTE AUS IHREM SORTIMENT ALS IM IST-ZUSTAND UND OHNE GARANTIE FÜR MÄNGEL VERKAUFT GELTEN.

9.2. Unbeschadet des Abschnitts 9.1 können bestimmte Produkte mit einer vom Hersteller gewährten Garantie verkauft werden (die Herstellergarantie). Eine solche Herstellergarantie gilt nur dann als gewährt, wenn sie ausdrücklich in der mit dem Produkt gelieferten Verkaufsdokumentation erwähnt wird.

9.3. Die Bedingungen der Herstellergarantie (falls vorhanden) werden ausschließlich durch die vom Hersteller erstellte Dokumentation bestimmt und, falls in dieser Dokumentation nicht anders angegeben, durch die folgenden Bestimmungen:

  • Der Kunde muss Uchitomi und den Hersteller (gemäß den Angaben in der Verkaufsdokumentation) innerhalb von 2 Werktagen nach dem Tag, an dem der Kunde einen solchen Mangel feststellt oder in der Lage ist, diesen durch die Anwendung der vernünftigerweise von ihm zu erwartenden Aufmerksamkeit festzustellen, über jeden Mangel informieren. Wenn der Kunde den Mangel nicht innerhalb dieser Frist anzeigt, gelten die betreffenden Produkte als vollständig akzeptiert und der Kunde kann keine weiteren Ansprüche auf Gewährleistung für die Mängel geltend machen;
  • Für jeden rechtzeitig gemeldeten Mangel, der unter die Herstellergarantie fällt, wird der Hersteller nach seiner Wahl das mangelhafte Produkt reparieren oder ersetzen. Ein Recht auf Auflösung des Kaufvertrags oder ein Recht auf Minderung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.

9.4 Die Herstellergarantie verleiht dem Kunden nur Rechte, wenn sie (i) in dem Umfang, in dem sie direkte Rechte des Kunden gegen den betreffenden Hersteller beinhaltet oder, falls solche direkten Rechte nicht bestehen, (ii) in dem Maße, in dem Uchitomis mögliche Rechte gegen den betreffenden Hersteller übertragbar sind.

10. HAFTUNG

10.1. SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, SCHLIESST UCHITOMI JEGLICHE HAFTUNG IM ZUSAMMENHANG MIT KAUFVERTRÄGEN, JEGLICHER DIENSTLEISTUNG, DIE VON UCHITOMI ODER SEINEN HILFSPERSONEN ERBRACHT WIRD, SOWIE DER WEBSEITE FÜR DIREKTE UND INDIREKTE SCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH ENTGANGENER GEWINNE, KUNDENVERLUST, BETRIEBSUNTERBRECHUNG USW.) AUS.

10.2. UNBESCHADET DES VORSTEHENDEN UND IM GRÖSSTMÖGLICHEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG IST JEGLICHE HAFTUNG VON UCHITOMI IN BEZUG AUF DIE ERFÜLLUNG IHRER VERTRAGLICHEN VERPFLICHTUNGEN IM RAHMEN EINES KAUFVERTRAGS AUF DEN KAUFPREIS DER IM RAHMEN DIESES VERTRAGS GEKAUFTEN PRODUKTE BESCHRÄNKT.

10.3. DIE INFORMATIONEN UND BILDER, DIE AUF DER WEBSITE ENTHALTEN SIND UND/ODER IN DEN GESCHÄFTEN UND/ODER IN DER KOMMUNIKATION VON UCHITOMI ANGEZEIGT WERDEN, DIENEN LEDIGLICH DER INFORMATION UND SIND FÜR UCHITOMI NICHT BINDEND. DIE GESELLSCHAFT SCHLIESST JEGLICHE HAFTUNG IN DIESEM ZUSAMMENHANG AUS.

11. VERKAUF AN MINDERJÄHRIGE

11.1. Minderjährige unter 12 Jahren können nur mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters eine Bestellung aufgeben.

11.2. Der Verkauf von destillierten alkoholischen Getränken an Minderjährige (Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben) ist gesetzlich streng verboten. Dasselbe gilt für den Verkauf von gegorenen alkoholischen Getränken (Bier, Wein und Apfelwein) an Personen unter 16 Jahren (Vollendung des 16. Lebensjahres). Restriktivere kantonale Bestimmungen sind vorbehalten.

11.3. Uchitomi behält sich das Recht vor, bei der Übergabe oder dem Versand der Produkte einen Identitätsnachweis vom Kunden zu verlangen und die Produkte nicht zu übergeben oder zu liefern, wenn Zweifel über das gesetzliche Mindestalter des Kunden bestehen.

B. BESTIMMUNGEN, DIE AUF BESTIMMTE KAUFVERTRÄGE ANWENDBAR SIND

12. VERKÄUFE MIT ABHOLUNG IM GESCHÄFT

12.1. Der Vertrag über einen Verkauf mit Abholung im Geschäft wird einerseits durch die Bestellung des Kunden abgeschlossen, die er entweder über den Online-Service auf der Webseite, per E-Mail, per Telefon oder direkt in einem der Geschäfte von Uchitomi (für die Zwecke dieses Artikels 12 wird der Begriff «Bestellung» verwendet) aufgegeben hat, andererseits durch die Bestellung des Kunden, die er über den Online-Service auf der Webseite, per E-Mail, per Telefon oder direkt in einem der Geschäfte von Uchitomi (für die Zwecke dieses Artikels 12 wird der Begriff «Bestellung» verwendet) aufgegeben hat. Bestellung) und durch die Annahme dieser Bestellung durch Uchitomi (für die Zwecke dieses Artikels 12, die Annahme der Bestellung durch Uchitomi). Bestätigung). Das Schweigen von Uchitomi sollte nicht als Bestätigung angesehen werden. Sollte also innerhalb einer Stunde nach der Bestellung oder mindestens eine Stunde vor der Abholung der Produkte durch den Kunden während der Öffnungszeiten des jeweiligen Geschäfts keine Bestätigung erfolgen, obliegt es dem Kunden, Uchitomi unter der auf der Webseite angegebenen Nummer anzurufen, um die Bestätigung zu erhalten und somit sicherzustellen, dass die Bestellung bearbeitet wird. Uchitomi haftet nicht für die Nichterfüllung einer Bestellung, die nicht ausdrücklich bestätigt wurde. Artikel 2 gilt im Übrigen für die Modalitäten des Abschlusses des Kaufvertrags.

12.2. Im Rahmen der Dienstleistung Verkauf mit Abholung im Geschäft liefert Uchitomi seine Produkte nicht aus. Es obliegt demnach dem Kunden, die Produkte im Geschäft von Uchitomi und zu der Zeit und dem Datum, wie im Kaufvertrag vereinbart, in Besitz zu nehmen. Der Kunde kann die Produkte nur während der Öffnungszeiten des Geschäfts, wie sie auf der Webseite veröffentlicht sind, in Besitz nehmen.

12.3. Sollte der Kunde die bestellten Produkte nicht am vereinbarten Ort, zur vereinbarten Zeit und zum vereinbarten Datum abholen, behält sich Uchitomi das Recht vor, den Kaufvertrag nicht mehr zu erfüllen und vom Kunden die Zahlung des Kaufpreises zu fordern (bzw. diesen Betrag einzubehalten, wenn er bereits gezahlt wurde), als Schadensersatz sowie für alle weiteren Schäden entschädigt zu werden.

12.4. Wenn der Kunde irrtümlich bestimmte Produkte bestellt, bleibt der Kunde verpflichtet, den Kaufvertrag zu erfüllen, es sei denn, Uchitomi hat etwas anderes vereinbart.

12.5. Die im Geschäft und online angegebenen Preise können voneinander abweichen. Sollte der auf der Webseite angegebene Preis höher sein als der im Geschäft angegebene Preis, so kann der Kunde einen Rabatt auf die Differenz verlangen. Ein solcher Antrag wird nur angenommen, wenn er sofort gestellt wird.

13. VERKAUF MIT LIEFERUNG

13.1. Der Vertrag über einen Verkauf mit Lieferung wird einerseits durch die Bestellung des Kunden per E-Mail, Telefon oder direkt in einem der Geschäfte von Uchitomi abgeschlossen (für die Zwecke dieses Artikels 13 wird der Begriff «Bestellung» verwendet), andererseits durch die Bestellung, die der Kunde per E-Mail, Telefon oder direkt in einem der Geschäfte von Uchitomi aufgegeben hat. Bestellung) und durch die Annahme dieses Auftrags durch Uchitomi (für die Zwecke dieses Artikels 13 ist die Bestätigung). Artikel 2 gilt im Übrigen für die Modalitäten des Abschlusses des Kaufvertrags.

13.2. Der Service «Verkauf mit Lieferung» ist nur für Lieferungen innerhalb der Schweiz möglich.

13.3. Wenn Uchitomi einen Lieferservice nutzt, der von einem seiner Drittpartner (Post, etc.) bereitgestellt wird, ist es seine einzige Verpflichtung, das Produkt an den Partner zu übergeben. Unbeschadet des Haftungsausschlusses in Artikel 10 kann Uchitomi seine eventuellen Ansprüche, falls übertragbar, gegen den Drittlieferanten im Falle einer schlechten oder verspäteten Lieferung abtreten. Der Gefahrenübergang erfolgt in diesem Fall mit der Übergabe des Produkts an den Partner.

13.4. Wenn Uchitomi den Lieferservice selbst durchführt, ist sie verpflichtet, das Produkt an der vereinbarten Lieferadresse zu übergeben. Der Gefahrenübergang erfolgt in diesem Fall mit der Abgabe des Produkts an dieser Adresse.

13.5. Uchitomi und seine Lieferpartner tun ihr Bestes, um die Lieferdaten und -zeiten einzuhalten. Alle von Uchitomi angegebenen Zeiten sind jedoch nur als Richtwerte zu verstehen. Eine Verspätung stellt in keinem Fall einen Grund für die Annullierung des Kaufvertrags dar und berechtigt nicht zu einer Entschädigung. Wenn Uchitomi oder sein Lieferpartner nicht in der Lage ist, einen Kaufvertrag innerhalb der vorgegebenen Frist zu erfüllen, kann von Uchitomi nicht verlangt werden, die Lieferung auf andere Weise zu gewährleisten. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Schadenersatz.

13.6. Im Übrigen muss der Kunde die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um Uchitomi und seinen Lieferpartnern zu ermöglichen, die Produkte am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit zu übergeben. Im Falle der Abwesenheit des Kunden oder einer seiner Hilfspersonen beim Versuch der Übergabe des Produkts, behält sich Uchitomi das Recht vor, das Produkt vor der Eingangstür der Lieferadresse oder, falls es Uchitomi nicht gelingt, in das Gebäude zu gelangen, an der Eingangstür des Gebäudes zu hinterlassen oder das Produkt wieder an sich zu nehmen. In jedem Fall kann der Kunde eine neue Lieferung nur gegen Zahlung der Kosten für die Lieferung und, falls erforderlich, für den Ersatz der betreffenden Produkte erhalten.

C. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

14. HÖHERE GEWALT

14.1. UCHITOMI WIRD ALLE ANSTRENGUNGEN UNTERNEHMEN, UM IHRE VERPFLICHTUNGEN ZU ERFÜLLEN, KANN JEDOCH NICHT FÜR VERZÖGERUNGEN VERANTWORTLICH GEMACHT WERDEN, DIE SICH AUS UMSTÄNDEN ERGEBEN, DIE AUSSERHALB IHRER KONTROLLE LIEGEN(HÖHERE GEWALT) UND DIE DIE HERSTELLUNG, ÜBERGABE ODER LIEFERUNG DER PRODUKTE VERHINDERN.

14.2. Im Falle einer Verzögerung aufgrund eines Falles höherer Gewalt wird Uchitomi seine Verpflichtungen so schnell wie möglich erfüllen.

15. DIVISIBILITÄT

Jede Bestimmung dieser AGB oder des Kaufvertrags, die ganz oder teilweise im Widerspruch zum anwendbaren zwingenden Recht steht, ist abtrennbar, und die vollständige oder teilweise Ungültigkeit einer solchen Bestimmung berührt nicht die Gültigkeit des Rests der betreffenden Bestimmung oder der anderen Bestimmungen dieser AGB oder des Kaufvertrags. Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder des Kaufvertrags ganz oder teilweise unwirksam sein, werden die Parteien diese Bestimmung durch eine Bestimmung ersetzen, deren wirtschaftliche und rechtliche Wirkung derjenigen der unwirksamen Bestimmung so nahe wie möglich kommt.

16. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

16.1. Diese AGB und die Kaufverträge unterliegen dem materiellen Schweizer Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, das am 11. April 1980 in Wien geschlossen wurde.

16.2. Vorbehaltlich eines gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Gerichtsstands ist der ausschließliche Gerichtsstand Genf, vorbehaltlich einer Anrufung des Bundesgerichts.

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